Finnland öffnet die Ehe und die Schweiz korrigiert wenigsten das Adoptionsrecht ein bisschen

Zwei passende Themen für einen Sonntag kurz vor Weihnachten: Heiraten und Kinder … Das finnische Parlament hat letzte Woche mit 105 gegen 92 Stimmen relativ knapp die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Damit ist Finnland, direkter Nachbar zum homophoben Russland, der zwölfte Staat in Europa, der die Ehe für Schwule und Lesben öffnet. Somit fällt die Schweiz gegenüber anderen westlichen Ländern noch weiter zurück.

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Demo «Gleiche Rechte» am 23. Oktober 2004 in Bern …

Die Annahme des Partnerschaftsgesetzes durch das Stimmvolk – mit 58 Prozent – am 5. Juni 2005 war zwar ein gesellschaftlicher Erfolg; stellt es etwa in der Unterstützungspflicht, im Steuerrecht und im Umgang mit Versicherungen gleichgeschlechtliche Paare der Ehe gleich, untersagt aber ausdrücklich die Adoption und den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Das Partnerschaftsgesetz ist also letztlich ein Übergangskonstrukt und die Zeit ist reif für die Öffnung der Ehe. Denn: für gleichgeschlechtliche Paare darf nicht anderes Recht gelten. In diesem Zusammenhang wirkt die Initiative «Für Ehe und Familie» der CVP wie ein Hohn. Verlangt diese doch so nebenbei, dass in unserer Bundesverfassung die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau definiert wird.

Zu Recht betonte der finnische Ministerpräsident Alexander Stubb zur Öffnung der Ehe:

Das ist eine Frage der Menschenrechte, der Geschlechtergleichstellung und der Gleichbehandlung.

Positive Signale gab es wenigstens letzte Woche in Sachen Adoption: Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Revision des Adoptionsrechts unterbreitet, mit der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, geschützt werden können.

Mit der künftigen Gesetzesänderung wird die bestehende Ungleichbehandlung weitgehend beseitigt. Kinder in Regenbogenfamilien leben nämlich in den meisten Fällen mit zwei Elternteilen zusammen, doch rechtlich wird nur einer von beiden anerkannt. Bisher wird diesen Kindern allein wegen der sexuellen Orientierung ihrer Eltern faktisch der zweite rechtliche Elternteil verwehrt. Der Bundesrat will diesen Missstand nun endlich beseitigen.

Auch unsere Familien sind Teil der Gesellschaft und bedürfen derselben Anerkennung und Absicherung wie alle anderen Familien auch. Wir sind weder Bürger_innen zweiter Klasse, noch wollen wir Sonderrechte!