Das sogenannte Kindswohl

Ende August wurde ein wegweisendes Urteil des St.Galler Verwaltungsgerichts öffentlich – und nun wurde ein ähnlicher Entscheid aus dem Kanton Zug bekannt: Auch hier wurden zwei Schwule als Eltern eines in den USA gezeugten Kindes anerkannt.

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Offizielle Mitteilung vom Zuger Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst: «Die Anerkennung der beiden Väter als gleichberechtigte Elternteile sei möglich gewesen, weil sowohl das Kindswohl als auch die Würde der Leihmutter – analog dem Adoptionsrecht – gewahrt seien». Das Kind kam in den USA mit Hilfe einer anonymen Eizellenspende zur Welt, die Samenspende erfolgte durch einen der beiden Väter.

Was ihm nachhinein «easy» tönt, war nicht ganz so einfach. Die beiden Männer mussten gegenüber den Zuger Behörden die Tauglichkeit als Väter beweisen – das Verfahren dauerte über zwei Jahre. Zudem wurden die Informationen über die gebärende Mutter, die anonyme Eizellenspende und über den genetischen Vater im Personenregister vermerkt. So erhalte das Kind auf Wunsch Informationen über seine «Entstehung». Damit seien die Rechte des Kindes und der Mutter gewahrt, vergleichbar mit dem schweizerischen Adoptionsrecht.

Die Verfügung des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes in Zug ist noch nicht rechtskräftig. In Sachen Leihmutterschaft herrscht in der Schweiz noch keine Klarheit – und das Bundesamt für Justiz könnte sowohl zu den Entscheidungen in Zug und St. Gallen Einsprache erheben. Ob diese «Langatmigkeit» bei den Behörden tatsächlich im Sinne des sogenannten Kindswohl ist? Jedenfalls ist es absolut wichtig, dass die Behörden losgelöst von konservativen Moralvorstellungen oder religiösen Ansichten entscheiden.