Das Gleichstellungsgesetz präzisieren!

Gemäss dem Gleichstellungsgesetz ist es ein Verstoss, eine Frau nicht anzustellen, weil sie eine Frau ist. Kein Verstoss ist allerdings, die Nichtanstellung einer Bewerberin mit der Begründung, sie sei lesbisch. Um dies zu korrigieren hat der Nationalrat mit 120 zu 55 Stimmen (bei zehn Enthaltungen) die Motion Nr. 23.3238 «Gleichstellungsgesetz präzisieren» angenommen. weiterlesen…

Erneuter Rückschlag: Homosexualität von Verbot der Diskriminierung in Gleichstellungsgesetz nicht erfasst

Heute hat das Bundesgericht mitgeteilt: «Personen, die eine Benachteiligung wegen ihrer sexuellen Orientierung geltend machen, fallen nicht unter das Verbot der direkten geschlechtsbedingten Diskriminierung von Arbeitnehmenden gemäss dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau». weiterlesen…

Endlich: Schutz vor Diskriminierung in Griffnähe!

Gestern hat nun auch die Rechtskommission des Ständerates die parlamentarische Initiative von Mathias Reynard zur Erweiterung der Anti‐Rassimusstrafnorm um die Kriterien «sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität» mit 9 zu 2 Stimmen (bei einer Enthaltung) klar gutgeheissen. weiterlesen…

Besserer Schutz gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, aber …

Die Diskriminierung von schwulen, lesbischen, bi, trans und inter* Menschen soll im Strafrecht explizit verboten und der Schutz somit verbessert werden. Gemäss einer Medienmitteilung hat der Bundesrat nun den entsprechenden Vorschlag der zuständigen nationalrätlichen Kommission an seiner Sitzung vom 15. August 2018 zur Kenntnis genommen. Soweit, so gut? weiterlesen…