Schutz per Erlass

Sonntag und die letzte Woche war heiss – nach meinem Geschmack waren die Temperaturen eindeutig zu hoch. Lustig war es aber trotzdem am letzten Mittwoch am HAB-Stammtisch im ‹Sternen› in Worb. Gute Idee, diese Stammtische in den Lieblingsrestaurants der Mitglieder der HAB …

Ebenfalls passiert in der letzten Woche: Ein Coming-out eines (ehemaligen) Profisportlers, eine Diskussion über (schwule) Blutspender, das Kopfschütteln über eine «Pille davor» und Unverständnis über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof. In meinem Post am heutigen Sonntag geht es aber jetzt um den «Gay President» Barack Obama: Per Erlass wird er am morgigen Montag zwei Verfügungen anpassen, die die Rechte von translesbischwulen Angestellten wesentlich verbessern wird.

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The First Gay President: Barack Obama auf der Titelseite der ‹Newsweek›

Eine der beiden Verfügungen stammt aus dem Jahre 1965 und regelt den Schutz von Mitarbeitenden in Betrieben, die für die Regierung arbeiten, vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht oder Nationalität. Obama will nun die Liste erweitern und die immerhin 28 Millionen Mitarbeitenden auch vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität schützen. Die neue Regelung wird voraussichtlich in einem Jahr in Kraft treten.

Per sofort in Kraft tritt die Änderung einer Verfügung aus dem Jahr 1969, die Angestellte in direkten Arbeitsverhältnissen mit der Regierung betrifft. Bill Clinton hatte ins seiner Amtszeit der Verfügung den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung beigefügt, Barack Obama setzt nun noch die Geschlechtsidentität dazu.

Gemäss Angaben von Regierungsvertretern werde es bei den neuen Regelungen keine Ausnahmen für religiöse Organisationen geben. Noch Ende Juni hatte der Oberste Gerichtshof der USA die christliche Religion über den Schutz der Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Trans* gestellt.